Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten?

Wir bieten Ihnen fachmännische Unterstützung!

Wir sind ihr Partner für den Datenschutz im Unternehmen

Fühlen sie sich hilflos der Masse an Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu entsprechen? Sind sie nicht sicher was in ihrem Unternehmen zum Schutz der Daten unternommen werden sollte? Hätten sie gerne kompetente Unterstützung bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit? Wir bieten Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch mit unserem externen Datenschutzbeauftragten, in dem Sie erste aufkommende Fragen klären können.

Beratung

Wir informieren Sie über den aktuellen Sachstand zur DSGVO und geben Aufschluss darüber, ob Sie überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benötigen.

Schulung

Wir schulen und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter regelmäßig zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen.

Dokumentenerstellung

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Datenschutzrelevanten Dokumenten wie Verpflichtungserklärungen oder Verfahrensverzeichnissen.

Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung mit Unternehmen unterschiedlicher Geschäftsausrichtungen.

Schnelle Reaktionszeit

Bei uns müssen Sie nicht lange auf Antworten warten! Wir reagieren schnell und kompetent.

Proaktiv & praxisnah

Durch unsere zukunftsorientierte, praxisnahe und proaktive arbeitsweise kommen Sie schnell und effizient zu Ergebnissen.

Haben Sie Interesse an einem kostenfreien Erstgespräch?

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie ihren persönlichen Beratungstermin. 

DSGVO und BDSG

Die gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen werden immer umfangreicher. Dies betrifft unter anderem den Bereich Datenschutz. Der Datenschutz bekommt mit der DSGVO  einen höheren Stellenwert und sollte unbedingt beachtet werden, da einem Unternehmen empfindliche Geldbußen drohen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt sind.

Seit Mai 2018 müssen die Unternehmen sich also hinsichtlich ihrer Struktur und internen Abläufe so aufstellen, dass dies den Vorgaben des neuen Rechtsrahmens entspricht. Was sich auch ändern wird, ist die bisherige Bußgeldregelung bei Fehlern bzw. bei Nachbestellung des Datenschutzbeauftragten. Künftig ist ein Bußgeld von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Es ist also gerade für die Zukunft entscheidend, dass die Bestellung des Datenschutzbeauftragten rechtskonform erfolgt.